Zunächst wurde die Ltd, von der es weltweit mehr als 8 Millionen gibt (wieviele GmbHs dagegen?) lächerlich gemacht. Nachdem viele Unternehmer erfolgreich zugriffen, reagiert der Deutsche Staat, sieht man das von der Rechtsprechung geschaffene Durchgriffsrecht und die steuerliche behandlung durch den Deutschen Staat, stellt sich die Ltd schnell trotz der angekündigten Neuerungen (?) als weiterhin vorteilhafter dar. 

Nachdem die Bundesregierung bereits im Mai 2007den Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Reform des GmbH-Rechts beschlossen und der Bundesrat dazu inzwischen Stellung genommen hat, ist klar, dass das neue GmbH-Recht bald kommt!

Das betrifft zunächst natürlich alle Neugründer, für die es jetzt wesentlich leichter werden soll, eine GmbH zu gründen:

 

Das erforderliche Stammkapital soll von 25.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden

Existenzgründer sollen diese 10.000 Euro sogar über Gewinn-Rücklagen ansparen können.

Die Gründungsformalitäten und die Handelsregistereintragung werden stark vereinfacht.


 

So soll es im Falle einer Insolvenz keine bevorzugte Behandlung von „normalen“ Gesellschafter-Darlehen an die GmbH mehr geben: Sie werden nachrangig erst nach Befriedigung aller Gläubiger-Forderungen zurückgezahlt.

Geschäftsführern, die Gesellschafter bei der Ausplünderung der GmbH unterstützen und damit zu ihrer Zahlungsunfähigkeit beitragen, droht ausdrücklich die Haftung.

Künftig werden auch Gesellschafter verpflichtet, in bestimmten Fällen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die GmbH überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist.


Aber es gibt auch angeblich und von Nichtkennern der Ltd nun hervorgehobene hochinteressante neue Gestaltungsmöglichkeiten und Chancen, die Sie nutzen können, die es mit der Ltd aber ohnehin schon immer gab und noch bessere gestaltungen zuläßt:

 

Sie könnten beispielsweise Unternehmensteile in eine günstige GmbH nach neuem Recht ausgliedern.(Geht mit der Ltd schon lange!)

Oder den Verwaltungssitz Ihrer Gesellschaft ins Ausland verlegen.Was soll eine GmbH wettbewerbsmäßig namentlich im Ausland, eine Firmenform, die dort keinen internationalen Charakter hat!Zudem ist die in England innerhalb von 2-3 Tagen gegründete Ltd. direkt im Ausland ! Vorteilhaft wird aber in diesem Zusammenhang die Betriebsaufspaltung der GmbH mit Auslagerung des Anlagevermögens auf die nur im Ausland befindliche Ltd, von der man es komplett oder teilweise zurück mietet.

Eine wesentliche Erleichterung beim Haftungsrecht der GmbH (gibt es im englischen Recht nur bei "wrongfull Trading" ,z.B. kriminelles Verhalten) ist, dass Sie künftig wohl statt Bareinlagen auch verdeckte Sacheinlagen(versteckte Sacheinlagen kennt das englische Steuerrecht nicht) leisten dürfen, ohne dass dann später jemand kommen und die Bareinlage erneut fordern kann.Dieser steuerliche Kunsttempel ist dem englischen Steuerrecht unbekannt!

 

Insgesamt fehlt der GmbH nach wie vor auch bei Durchsetzung der angeblichen Neuerungen die kaufmännische Leichtigkeit im europäischen, deutschen und sachlichen Firmen-Handling, das der Ltd . spezifisch eigen ist. Das gilt schon für den minimalen Gründungsaufwand ohne Einschaltung von Notar und IHK, die als Pflicht-Wachhund der Deutschen Handelsbereiche agiert, den Sie zwangsweise (Pflichtmitgliedschaft) mit beschäftigen und der Ihnen teils in Dinge (so zB. auch Namensnennung usw.) hereinzureden versucht, die keinen, außer Sie selbst,  etwas angehen, mitbestimmt und Geld kostet. England kennt diese Pflichmitgliedschaft, die Sie kostenmäßig anhand Ihres Firmenumsatzes jährlich belasten wird, nicht. Bis zur Registrierung vergehen bei der GmbH teils nicht unerhebliche Zeiträume, die das Recht in Deutschland mühsam mit dem Konstrukt der Gründungsgesellschaft zu überbrücken versucht. Während die Staatsverwaltung mit der Firmenbegründung dahinschleicht, dürfen Sie haftungsmäßig den Kopf hinhalten. Alles alter Kram aus der Geschichte der Stände- und Gildewirtschaft Deutschlands, gegen den man faktisch bei dem Willen zur Firmengründung bisher machtlos war. Die schnelle Gegenwehr besteht heute im Rahmen des zusammenwachsenden Europas in der Gründung der Ltd. binnen 2-3 Tagen. Personalumstrukturierungen, wie die Umstellung des einzelnen Directors, des Secretary, des Firmensitzes usw. erfolgen binnen Minuten durch den Secretary ohne damit zusätzlich verbundener Kosten. Insichgeschäfte (§ 181 BGB) sind den Directoren nicht verboten; steuerliche Privatentnahmepolitik der Finanzämter, das stete Erhängungsseil um Ihren Hals in Deutschland bei der GmbH, kennt England nicht. Das von der Rechtsprechung immer weiter entwickelte Prinzip der "Durchgriffshaftung" bei der GmbH ist dem englischen Recht bei der Ltd fremd, es sei denn, Sie haben sich als Firmenführung kriminell verhalten.

Jede Ltd verfügt über Shares= übertragbare Geschäftsanteile. In der Regel sind es 1.000, die sich veräußern lassen und damit z. B. der kurzfristigen Kapitalgewinnung dienen können, ebenso wie der Sicherheitsgestellung bei z. B. Kapitalerhalt durch Banken, Zulieferkrediten oder sonstigen Geldzuwendungen auf Rückzahlungsbasis. Dem gut laufenden Ltd-Betrieb steht hier ein rating-fremdes Finanzbeschaffungspotential zur Verfügung, welches bei der GmbH in dieser leicht konvertiblen Form und abermals ohne Notareinschaltung nicht möglich ist. Shareholders=Firmenbeteiligungen werden dadurch natürlich am Gewinn beteiligt, was es für den Investierenden interessant macht, sich derartig zu beteiligen.

Lagern Sie das Anlagevermögen und alles, auf daß die sozialistische Betriebsrats- und Gewerk-schaftspolitik ein Auge zwecks Machtübernahme geworfen hat oder künftig immer mehr wird, auf die in England ansässige Ltd im Wege der Betriebsaufspaltung aus. Mitarbeiterbeteiligungen dienen in erster Linie der Machtstärkung der linken Ideologen zur fortschreitenden Unterwanderung der kapitalistischen Wirtschaft, die noch restlich verblieben ist. Am Gewinn will man beteiligt werden, das Risiko dürfen Sie alleine tragen bis zum bitteren Ende. Gleichzeitig retten Sie das Anlagevermögen bei Insolvenz des deutschen Produktionsbetriebes vor dem Insolvenzverwalterzugriff und können jederzeit mit einer neuen Kooperationskonstruktion und ohne Neuinvestition eine neue Produktionsstätte in Deutschland mit der vertraglichen  Überlassung der Anlagevermögens oder seiner Teile bedienen. Den investierenden bzw. das Anlagevermögen finanzierenden Banken kann diese Konstruktion nur mehr als recht sein, sichern sie sich dadurch ebenfalls besser ab; die Ltd. gibt ihr dazu die entsprechenden Sicherheiten wie Sicherungsübereignung usw.

Doch glauben Sie nicht, mit Ihrer „alten, klassischen“ GmbH gehe Sie das alles gar nichts an: Denn es gibt eine ganze Reihe von neuen Regeln, etwa zur Haftung, die auch Sie unbedingt kennen müssen. Sonst könnte es Ihnen passieren, dass Sie eines Tages aus allen Wolken fallen und Ihnen massive Verluste bzw. Forderungen drohen: