Weil sie auch mit der Änderung des GmbH-Rechtes der Renner bleiben wird,

weil preiswert, einfach und schnell zu gründen und unkompliziert ohne Notarmitwirkung im Handling.

Sie werden bei Ihrem Wunsch, eine Ltd zu erhalten auf verhaltenen Widerstand Ihrer Berater treffen. Angst, den Mandanten an das ausländische Beraterwesen zu verlieren, Unkenntnis, was überhaupt dahinter steckt usw. führen zu diesen Beratungsergebnisssen. Ohne sich ernsthaft mit dem Thema Ltd.; der Eignung Ihres Betriebes zu diesem Thema und mit der Zukunft Ihres Betriebes im gegenwärtigen und zu erwartenden politischen Umfeld „Deutschland“ zu beschäftigen, erlaubt sich kein verlässliches Urteil. Angstmache und Misstrauen prägen stattdessen das Beratungsumfeld. Fachleute auf diesem Beratungssektor kennen dies bereits aus der Institution „GmbH & Co KG“, der jahrelang auch dieses Missgefühl nachschlich.

Bezeichnen Sie sie als EURO GmbHs oder  wie auch immer Sie wollen.

 

Offiziell heißen sie jedenfalls Ltd. = Limited, was wiederum „begrenzte“ Haftung bedeutet. Die Ltd. ist als englische Firmenform zwischenzeitlich seit den Maastrichter Verträgen in Europa, aber auch weltweit rechtsfähig geworden; 8 Millionen registrierte Ltd belegen unserer Auffassung nach bereits die Einsatzfreudigkeit der Ltd. weltweit. Die englische Limited ist haftungsrechtlich mit der deutschen GmbH zu vergleichen. In Ihrer wirtschaftlichen Aktionsfähigkeit hat sie wegen ihrer Weltgewandtheit und Bekanntheit  weitergehende wirtschaftlich faktische Vorteile ( fragen Sie mal in Ghana oder anderswo nach Kenntnis einer Ltd oder einer GmbH), außerdem die gleichen Rechte wie die GmbH.

 

Wichtig für Sie zunächst: Die GRÜNDUNGSKONDITIONEN sind viel einfacher als bei der GmbH. Es muß kein großes Kapital eingelegt und nachgewiesen werden, wenn Sie aber 25.000 € überflüssig haben, können Sie diese als Kapital natürlich investieren. Es entfällt der kostspielige Gang zum Notar; wir brauchen von Ihnen nur einige wesentliche Daten, i.d. Regel keine Urkunden . Die Bestimmungen der allgemeinen Gesellschaftsverträge der Ltd.( Articles  & Memorandum ) sind grundsätzlich zunächst bei Gründung  so weit gerfaßt, daß praktisch jede Art von Geschäftstätigkeit ausgeführt werden kann.Auf eigenen Wunsch oder bei Verlangen der deutschen Behörden lässt sich der künftige Geschäftsbereich auch näher in den Articles (Gesellschaftsregelungen) beschreiben und niederlegen. Es gibt bei der Ltd. so gut wie keine Einschränkungen bei der Namenswahl ( außer z.B. Queen, Prince, Royals usw.) Spätestens innerhalb von 14 Tagen, regelmäßig aber schon nach 1-2 Tagen, schaffen wir Ihnen die rechtlich abgesicherte Erlaubnis zur weltweiten Tätigkeit Ihrer „Ltd“.

Deutsche Behörden, Notare, Anwälte und die Industrie und Handelskammern; Handwerkskammern zeigen kein Interesse, Unternehmer auf die neue Möglichkeit der Unternehmensgründung hinzuweisen. Einerseits aus Unkenntnis, andererseits aufgrund der faktischen Ausirkung beim Mandanten, dass man rechtlich und faktisch weniger Einwirkungsmöglichkeiten auf ihn erhält.

Mit einer Ltd. als reiner Repräsentation (Nur Sitz in England, Ihre Firma muß sich dazu eignen)  spart man derzeit auch den hohen jährlichen Zwangsmitgliedbeitrag bei Kammern, soweit diese jedenfalls nicht einen Niederlassungssitz (steuerrechtlich :Betriebsstätte)der Ltd. nachweisen können. Steuerberater und Notare zeigen auch wenig Interesse, weil viele merklich befürchten, den gestellten Anforderungen nicht gewachsen zu sein und durch Auslagerungen Gebühren zu verlieren.

Das sollte sich für Sie ändern, schließlich sind wir und Sie Europäer, oder? Wir sollten lernen, deshalb über den Tellerrand hinauszuschauen. Es bieten sich neue Marktmöglichkeiten, nicht nur für große, sondern auch kleine und mittlere Mittelständische Betriebe und auch für mittlere bis große Handwerksfirmen. Man muß für Ihren Betrieb nicht gleich an „Globalisierung“ (Global Player) denken. Das ausbaubedürftige Europa reicht auch und wird dafür von der Politik so oft beschworen. Geht man zur Tat über, wird Deutschland dann erkennbar kleinlaut und provinzlerisch abbremsend. Die Ltd. Company ist übrigens die zahlenmäßig am weitesten in Großbritannien verbreitete Firmenform, mit den existierenden weltweit tätigen insgesamt 8 Millionen mal registriert vertreten . Wie viele GmbHs gibt es? Die Ltd. genießt weltweit einen guten Ruf und ist in ihren Einsatzmöglichkeiten höchst variabel. Diese Firmenform vermittelt in Europa bereits den Eindruck von internationaler Seriosität, Professionalität.

 

Preiswerter, schneller, einfacher!

 

Die Ltd. als Firma ohne nennenswerten Kapitaleinsatz und ohne Risiko, wenn Sie rechtlich einwandfrei planen und wirtschaften. Wenn Ihnen Steuerhinterziehung im Hinterkopf vorschwebt, vergessen Sie das Weiterlesen. In diesem Falle eignen wir uns nicht als Ihr Partner.

Auf die Vergleichbarkeit der Ltd. zur GmbH hatten wir bereits hingewiesen. Aber:

Die Ltd. kann ohne großen Kapitaleinsatz und Kosten gegründet werden. Sie eignet sich schon für kleine und mittlere Unternehmen mit geringem, erst recht mit größerem Kapital.

Die Gründung erfolgt wesentlich schneller als die GmbH  (i.d.R.1-2 Tage)

Keine Einlage von 25.000€ erforderlich  (schon ab 1 engl Pfund (GBP); Einlage also beliebig, da man Ihnen vertraut. Die Änderung des Rechtes der GmbH wird Ihnen in dieser Hinsicht nicht viel bringen, immerhin müssen 10.000 EUR eingezahlt werden. Außerdem wird eine Zwangsthesaurierung eingeführt, zwangsläufig muss also die Bildung einer Gewinnrücklage erfolgen, die in Höhe von 1/4 des Jahres Gewinnes vorgeschrieben ist.

Die Ltd. ist seit den Maastrichter Verträgen in Europa unbeschränkt rechtsfähig (EuGH „Inspire Art“ BB 2003,2195)

Die Geschäftstätigkeit kann sofort ( mit Erhalt der Gründungsurkunde )unbeschränkt aufgenommen werden, wenn die Firma nur in England vorhanden sein soll. Möchten Sie eine Niederlassung in Deutschland ebenfalls gründen, ist zwischen der selbstständigen und unselbstständigen Niederlassung zu unterscheiden. Die unselbstständige Niederlassung ist in jedem Falle im deutschen Handelsregister einzutragen, was wiederum die Einschaltung eines Notares erforderlich macht und insgesamt mit Kosten verbunden ist. Diese selbstständige Niederlassung hat dann die gleiche Steuer-und Registrierungslicht wie eine normale GmbH, also meldet sich auch recht schnell bei Ihnen die IHK. Diese selbständige Niederlassung gibt ihre eigene Bilanz ab, dass in Deutschland. Die in England nur ansässige Firma gibt in der Regel eine Null-Erklärung ab, weil sie mit der selbstständige Niederlassung nicht steuerlich in Zusammenhang steht. Nur bei der unselbstständige Niederlassung, die mit der englischen Adresse auch auf Rechnungen zu agieren hat, kommt eine jährliche Abschlusserklärung in Frage, die wir durch einen deutschen Steuerberater, der im anglo-amerikanischen Kontensystem zuhause ist, fertigen lassen.

Grundsätzlich erfolgt also keine Eintragung im Handels-/Gewerbemelderegister, teils nur anzeigepflichtig

Gleiche Rechte und Pflichten wie GmbH; bessere Haftungsbeschränkung, keine Durchgriffshaftung

Die Ltd. ist „aktienhaltig“ (Shares); d.h. Sie können "Geschäftsanteile" durch Shares absichern und  veräußern

 Durch das Doppelbesteuerungsabkommen in der EG fallen je nach Konstellation Steuern (Körperschafts-,Gewerbesteuern) nur in Deutschland an. Geschäfte, die die Ltd. von einem Deutschlandsitz aus vornimmt, (Zweigniederlassung) unterliegen natürlich der Mehrwertsteuer, da Geschäfte in Deutschland getätigt werden.

Eine Bewertung durch einen Wirtschaftsprüfer ist nicht erforderlich

Es besteht keine Einschränkung bzgl. der Nationalität von „Aktionären“ (Inhaber der Shares = Anteile) oder Direktoren. Die britische Staatsbürgerschaft ist für diese Positionen nicht erforderlich

Freie Wahl des Firmennamens unter Zusatz von „Ltd.“

Es muß sich eine Firmenadresse in Großbritannien befinden, damit die Registrierbehörde Kontakt findet      (dazu stellen wir unseren Sitz in England zur Verfügung)

Die Ltd. Company oder deren Steuerberater muß der Registrierbehörde (soweit die Ltd. nicht Teileines Konzerns ist), spätestens zehn Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres Kopien des Jahresabschlusses in gekürzter oder vereinfachter Form vorlegen. Der Jahresabschluß besteht aus bilanzähnlicher Gewinn- und  Verlustrechnung. Das erledigen wir im Rahmen eines zu vereinbarenden Secretary-Services. Sie können das ansonsten aber auch selbst veranlassen.

Bei etwaiger Liquidation können die Gläubiger nur auf die bestehenden Vermögenswerte der Gesellschaft zugreifen. Das Privatvermögen des Unternehmers und seiner eventuellen Partner wird nicht angetastet /§§ 52 – 58 Maastrichter EU-Vertrag

Wenn gewünscht, kann auch eine Eintragung der Ltd durch Notar im Handelregister erfolgen, ist aber wegen des deutschen Formalismusses, der insbesondere in den Städten variiert, teilweise ein steiniger Weg.

 

Die Ltd. lässt sich also sowohl bei der Gründung als auch im Wirtschaftsleben mit allen ihren Vorteilen leicht handhaben. Für welchen Unternehmer ist sie aber praktisch interessant? Lassen wir es anders herum fassen, da einfacher:

Für Einzelkaufleute ohne Auslands-Berührung und kleine Handwerksbetriebe ist sie produktbezogen gesehen wahrscheinlich nicht so wichtig, es sei denn Sie ver- oder bearbeiten oder stellen Produkte mit hohem Gefahranteil und Produktrisiko her (Beschränkung der Produkthaftung) oder wollen an Ihrem Rentenkonzept was Sinnvolles tun. Jeder Betrieb, der Haftungsrisiken zu berücksichtigen hat, die über ertragbare Versicherungsprämien hinausgehen, sollte jedenfalls heutzutage zu einer haftungsbeschränkenden Firmenform greifen. Die GmbH ist wegen des erforderlichen Kapitaleinsatzes zu teuer, die Ltd. bestens beeignet, wie die bereits aufgezeichneten Vorteile belegen. Auch wenn Sie als Eigentümer von Grundstücken mit Gefahrenanteil für Grund, Boden; Wasser (z.B. Tankstelle u.a.)zu tun haben, sollten Sie jedenfalls schnellstens die Haftung begrenzen (studieren  Sie mal das neue Rot-Grün „Bodenrecht“ mit Rückgriffsmöglichkeiten auf die letzten 10 Eigentümer usw.= ein Albtraum).

 

In der Regel erhalten Sie mit Firmengründung zwei Anteile (Shares) in verbriefter Form als bereits verkäufliche von 100 oder 1000 Shares. Außerdem können Sie bestimmen, wie viel Anteilsscheine  zu welchem Wert und an wen Sie ausgeben wollen. (je nach Ihrer Gründungsbestimmung). Diese stellen praktisch, bemessen an Ihrem Firmenwert, verkäufliche Wertanteile dar, die nicht wie normale Aktien frei gehandelt werden. Sie sind aber gegen Einbringung von Investment-Kapital interessierter Partner  veräußerbar (denken Sie z.B. in Deutschland an Kommanditisten).

Ebenso können Sie frei und ohne Hinzuziehung eines Notares bestimmen, wer und wie viele Personen Direktoren sein sollen oder wer wieder als solcher entlassen wird.

 

Soweit Sie Anonymität wünschen, stellen wir Nominees (Treuhänder) zur Verfügung, die dann an Ihrer Stelle eingetragen werden und die Firma offiziell repräsentieren. Den bzw. die Treuhänder statten Sie mit einer Generalvollmacht aus, so daß diese als sog. „Beneficial Owner“  nach außen voll über Ihre Gesellschaft verfügen können. Solche im Innenverhältnis durch Treuhändervertrag rechtlich begrenzte Treuhänder gibt es für die Posten des Direktors, des Sekretärs und als Aktieninhaber. Dies sind die Positionen, die im englischen Handelsregister offiziell festgehalten werden. Das englische Handelsregister ist für jeden zugänglich, also öffentlich.

Mit der Ltd. sind Sie grundsätzlich rechtlich in der Lage, Bankkonten  zu eröffnen und zu unterhalten; gleichzeitig ziehen Sie oder wir für Sie eine Master-Card Kreditkarte, die Sie weltweit in Einsatz bringen können, sei es zur Bezahlung Ihrer Lieferanten oder Sonstiges.

Auf Grund der der Ltd. arteigenen Haftungsgrundlage müssen Sie aber (wie bei der GmbH) davonausgehen, dass Banken Sie auch persönlich durch die üblichen Bürgschaften in Haftung nehmen möchten, um der Firma gewährte Kredite für Ernstfälle abzusichern.

Soweit erwünscht, eröffnen wir für Sie Geschäftskonten bei einer englischen Bank. Auf Wunsch registrieren wir Ihre Ltd. auch für die englische Mehrwertsteuer (VAT), die derzeit 17,5 % beträgt. Hier gilt die Vorsteuerabzugsberechtigungsmöglichkeit nach wie vor. Außerdem erhalten Sie die übliche europaweit gültige Ust.-ID-Nummer.

Die steuerliche Behandlung der Ltd

 

Es kommt, wie oben angesprochen, auf die jeweilige Konstruktionder Firmensituation an (echte Zweigniederlassung in Deutschland; reine Repräsentation durch eine in Deutschland selbständig tätige Person (Handelsvertreter oder selbständiger Berater; Angestellte führen steuerlich zur Registrierung einer „ Betriebsstätte“), die zusammen mit dem englischen und deutschen Steuerberater zunächst beredet werden muß.

Pauschal lässt sich grob festhalten: Es kommt auf die faktische Geschäftstätigkeit der Ltd. an. Grundsätzlich werden alle weltweiten Einkommen der Ltd. in England versteuert (Sätze bei Körperschaftssteuer derzeit 24% und 33 %. Gewerbesteuer gibt es nicht. Bei Einsatz der Ltd. in Deutschland ist das zwischen Deutschland und England geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen mit zu berücksichtigen. Danach ist eine ausländische Betriebsstätte (z.B. eine, die selbständig Geschäfte akquiriert und / oder produziert ) mit ihren jeweiligen Umsätzen in dem Land zu versteuern, in dem diese Betriebsstätte liegt. Eine Steuererklärung, diese Umstände berücksichtigend, ist der Form halber auch in England abzugeben.

Ob ein in Deutschland gelegenes Büro steuerlich nur einer englischen Ltd. unterliegt, hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob Einkünfte erzielt werden, die vernünftiger Weise nach außen teilweise oder ganz über das UK (United Kingdom) abgewickelt werden können. Ist gar keine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne in Deutschland vorhanden, erfolgt die alleinige Versteuerung des weltweiten Einkommens in England zu den dort derzeit niedrigeren Steuersätzen oder gar steuerfrei in Irland.

Außerdem steht ihnen mit der Ltd & CO KG auch die Möglichkeit der Gründung einer Kommanditgesellschaft nach klassischem deutschen Muster zur Verfügung. Nachdem zunächst früher nur durch Einschaltung einer GmbH als Komplementärin diese Firmenform begründet werden konnte, ist durch die Rechtsprechung auch der Einsatz einer Limited abgesegnet. Während sie also früher mit der das Stammkapital dieser Firma in Höhe von 25.000 EUR einsetzen mussten, ist dies beim Einsatz der Limited nicht mehr der Fall, weil im Prinzip nur 1,50 EUR als Haftungskapital zur Verfügung stehen muss.